Was der Arbeitgeberzuschuss für dich bedeutet

Zum 01.01.2019 ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft getreten.

Für alle Betriebsrenten, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert werden, gibt es ab jetzt einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%, wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben durch die Entgeltumwandlung spart.

Betriebliche Altersversorgung noch attraktiver

Mit der neuen Änderung bzw. Verbesserung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetzt wird eine betriebliche Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung somit noch attraktiver als sie ohnehin schon ist.

Bisher war der Vorteil einer Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung vor allem der, dass der Beitrag nicht wie bei jeder anderem Sparform aus dem Netto getätigt wird, sondern aus dem Bruttogehalt. Somit gab es einen erheblichen Vorteil durch Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse, auch wenn die Leistungen im Rentenbezug wieder mit Steuern und Sozialabgaben belegt sind.

Es macht durchaus Sinn sich hier über die entsprechenden Abzüge zu informieren. Allerdings sind die Renten im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung, die aus dem Netto bezahlt wurde, immer noch deutlich attraktiver.

Steuer- und Sozialabgabenfrei bis zu 268€ monatlich

Der Beitrag, der Steuer- und Sozialabgabenfrei ist, liegt in diesem Jahr bei ganzen 268€ monatlich. Für eine solide Altersvorsorge macht es durchaus Sinn hier den vollen Betrag auszuschöpfen.

Für einen Arbeitnehmer, der ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 2700€ hat, würde ein Beispiel (Steuerklasse 1, keine Kinder, Alter 30, GKV Zusatzbeitrag 0,9%) wie folgt aussehen:

34,96€ Arbeitgeberzuschuss + 63,95€ Steuerersparnis + 46,78€ Sozialabgabenersparnis + 122,31€ Nettoaufwand = 268,00€ die in die betrieblichen Altersvorsorge fließen

Um es hier noch einmal deutlich zu machen. Für 268 € werden gerade einmal 122,31€ selbst gespart.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Für alle neu abgeschlossenen Verträge nach dem 01.01.2019 ist der Zuschuss von 15% bereits verpflichtend. Um sich hier als Arbeitgeber noch zusätzlich positiv zu positionieren, empfehle ich, die gesamten Lohnnebenkostenersparnisse an die Mitarbeiter weiter zu geben. Schließlich möchte man sich ja nicht an der Altersvorsorge seiner Mitarbeiter bereichern.

Was ist aber mit den Verträgen, die vor dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden? Für diese Verträge gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2022. Um hier keine Unstimmigkeiten oder sogar Verärgerung bei den Mitarbeitern mit bestehenden Verträgen aufkommen zu lassen, kann ich nur jedem Arbeitgeber ans Herz legen auch hier schon den Zuschuss entsprechend zu bezahlen. Es entstehen ja keine Kosten, die man ohnehin nicht hätte.

Für alle Arbeitnehmer hilft der Zuschuss vom Chef noch einmal sehr beim Aufbau einer entsprechenden Altersvorsorge und sollte auf jeden Fall genutzt werden.

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